Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen
Bei Privatpatienten hängt die Übernahme der Heilpraktikerhonorare von den individuellen Verträgen ab. In der Regel werden sie erstattet, aber nicht immer in voller Höhe. Meist wird eine Abrechnung nach GebüH durchgeführt. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach oder kontaktieren Sie Ihre Krankenversicherung, ob diese alle Heilpraktikerkosten übernimmt.
Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach gegebener Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen und transparent aufgezeigt.
Wenn Sie eine Rechnung für Ihre Versicherung wünschen, erstelle ich Ihnen diese nach GebüH. Diese Rechnung ist dann, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse, innerhalb einer Woche zahlbar.
Beamte
Beamte haben Anspruch auf Beihilfe und können sich privat versichern. Heilpraktikerrechnungen werden je nach Vertrag erstattet, aber nicht immer in voller Höhe. In der Regel wird eine Abrechnung nach GebüH erwartet.
Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach oder kontaktieren Sie Ihre Krankenversicherung, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt.
Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung
Alle in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Menschen müssen den Besuch beim Heilpraktiker selbst bezahlen, also zusätzlich zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.
Die Kosten für den ersten Termin mit eingehender Anamnese (Aufnahme der Krankengeschichte) sowie die Erstellung eines späteren, diagnoseabhängigen Therapieplans bespreche ich gerne mit Ihnen.
Die Kosten für die weiteren Behandlungstermine sind abhängig von dem jeweiligen eingesetzten Therapieplan. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen im Einzelnen besprochen, so dass Ihnen die zu erwartenden Kosten absolut transparent sind.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd geltend zu machen. Diesbezüglich berät Sie Ihr Steuerberater.
Anmerkung: Gemäß § 4 Nr. 14 UstG sind unsere Gebühren von der Umsatzsteuer befreit.
Wichtiger Hinweis:
Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten bitte ich um Verständnis, dass ich die Ausfallzeiten in Rechnung stellen muss (natürlich abzüglich der nicht verwendeten Materialien/Arzneien).
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.